Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß § 1 a BetrAVG besteht seit 2002. In dieser Zeit hat sich in vielen Betrieben einiges an bAV-Verträgen angesammelt.
Ob durch häufiges Wechseln des Haus- und Hofanbieters, durch Firmenkäufe oder durch die Übernahme bestehender „mitgebrachter“ bAV-Verträge: In manchen Firmen gleicht die bAV einem undurchdringlichen Dschungel.
Haben sich Unternehmen nicht rechtzeitig für eine konsequent umgesetzte Versorgungsregelung oder Versorgungsordnung entschieden, droht ein Ressourcen verschlingendes Administrationsmonster.
Unzählige Versicherungsverträge mit unterschiedlichsten Tarifen, Anbietern, Leistungen und Zusagearten verhindern eine schlanke und einfache Administration mit einheitlichen Personalprozessen.
Um dem entgegenwirken zu können, ist es zunächst erforderlich, den Status-Quo zu ermitteln. Diese Aufgabe übernehmen wir im Rahmen unserer Lösung „Audit“. Es werden alle Verträge und Vereinbarungen gesichtet, auf Vollständigkeit und ggf. Kongruenz zur Versorgungsregelung geprüft. Für uns bedeutet das „Akten wälzen“ in Reinkultur.
Der anschließende Auditbericht zeigt die Risikofelder mit konkreten Handlungsempfehlungen auf. Auf dieser Basis wird eine Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht.
So haben wir in den letzten Jahren tausende versicherungsförmige bAV-Verträge überprüft und recherchiert. Das Ergebnis: Mehr als 70% aller geprüften Versorgungsverträge sind mit Mängeln behaftet. Mit unseren Handlungsempfehlungen im anschließenden Audit-Bericht konnten wir unseren Auftraggebern wichtige Hinweise zur Verbesserung und einer haftungsärmeren bAV verhelfen.
Das Audit erleichtert die spätere Digitalisierung der bAV, da das Versorgungswerk bereits „hygienisch“ aufbereitet ist. So gehen Sie der bAV 4.0 gelassen entgegen. Gern unterstützen wir Sie auf ihrem Weg.