Die DHK — Langfristige Auswirkungen erfordern Weitblick
Betriebliche Altersvorsorge ist eine Entscheidung fürs Leben mit hohem Vertrauensanspruch. Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen erfordert Weitblick und umfassendes Wissen. Denn nicht jeder Durchführungsweg ist für jede Situation oder jeden Anspruch gleichermaßen gut geeignet. So ist die Konzentration auf ein langfristig tragfähiges Konzept zu legen, welches sich an den Anforderungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter orientiert.
Die DHK unterstützt und berät Unternehmen sowie deren Mitarbeiter seit mehr als 20 Jahren auf Honorarbasis. Wir analysieren Ihre Risikosituation, prüfen bestehende Konzepte und entwickeln eine zuverlässige, profitable Versorgungslösung - all dies auf solide, planbare und verwaltungsarme Weise.
Bauen Sie auf unsere Fachkompetenz und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Mehr über die DHK  Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Heute schon an morgen denken und sorgenfrei in die Rente gehen. Mit individuellen und flexiblen Vorsorgelösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die bAV eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Die bAV umfasst alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt - ob im Alter, in der Invalidität oder im Tod.
Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer, sichert sich dieser seinen Lebensstandard im Alter, wobei er gleichzeitig mit attraktiven Bedingungen durch den Staat gefördert werden kann.
Ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben kann ein Teil des Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
Für ein langfristig tragfähiges Konzept kann sich der Arbeitgeber verschiedener Durchführungswege bedienen, wie z.B.:
- Direktzusage / Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welcher Weg für Ihr Unternehmen der effektivste ist.
Mehr über unsere Expertise  So profitieren Sie als Arbeitgeber von der bAV
- Erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter.
- Nutzen Sie günstige Konditionen bei Gruppenverträgen.
- Setzen Sie Arbeitgeber-Zuwendungen zur bAV in voller Höher als Betriebsausgaben steuerlich ab.
- Sparen Sie bei den Lohnnebenkosten.
- Stärken Sie Ihr Unternehmensimage.